Lehrgangsvorraussetzungen Corona Pandemie

Liebe Ausbildungs- und Fortbildungsteilnehmer/innen,

Aufgrund der sich ständig ändernden Situationen in der Corona Pandemie, müssen auch wir vom Referat Lehrwesen Ski Alpin, uns auf wechselnde Situationen einstellen. Dadurch kann es zu Veränderungen bei der Anmeldung bzw. Durchführung der Ausbildungs- und Fortbildungsabläufe kommen. Auf unseren Seiten halten wir euch hier auf dem Laufenden. Daher bitten wir um besondere Beachtung der News des Lehrwesens Ski Alpin.
Vorab wollen wir euch definitv mitteilen das eine Teilnahme nur unter den Vorgaben der von uns veröfftlichten Hygieneschutzkonzeptes möglich ist. Eine Bestätigung über den Gesundheitszustand welche zeitnah zum Download zur Verfügung gestellt wird ist im Originial unterschrieben zu Lehrgangsbeginn beim Lehrgangsleiter abzugeben.
Eine fehlende Abgabe führt automatisch zum Ausschluss der Aubildungs- bzw. Fortbildungsmaßnahme des Lehrreferats Ski Alpin des OSV.


Corona News Lehrwesen

Sehr geehrte Fortbildungs- und Ausbildungsteilnehmer/innen,

für Personengruppen welche systemrelevant sind bzw. der Risikogruppe angehören und somit nicht in der Lage sein werden Ausbildungs- und Fortbildungsmaßnahmen des Oberpfälzer Skiverbandes, Lehrwesen Ski Alpin, zu absolvieren um die Gültigkeitsfristen der Lizenzen zu wahren, wird das Gremium DSV Ausbildung bis zum 31.12.2020 die weiteren Maßnahmen veröffentlichen. Bei weiteren Fragen wendet euch bitte an den DSV bzw. BSV/BSLV.

Mit freundlichen Grüßen

Lehrreferat Ski Alpin, OSV


Hygieneschutzkonzept Oberpfälzer Skiverband Lehrrefarat Alpin Lehrwesen

Liebe Übungsleiterinnen, liebe Übungsleiter,

Um den Umgang im Skisport und hier speziell im Lehrwesen in der Pandemie für und mit euch möglichst sicher gestalten zu können haben wir hier ein Hygieneschutzkonzept OSV für euch erstellt. Dieses ist zwingend einzuhalten. Sollten abweichende gesetzliche Regelungen erscheinen sind diese zu beachten. Ebenso ist den Anweisungen der lokalen Behörden folge zu leisten.

Zusätzlich könnt ihr euch noch unter folgendem Link die
Infektionsschutzverordnung Bayern
ansehen.


Corona – Handlungsempfehlungen

Liebe Übungsleiterinnen, liebe Übungsleiter,

Der deutsche Skiverband, sowie der bayerische Skiverband haben Handlungsempfehlungen in der Corona-Krise erstellt die wir euch unmittelbar zur Verfügung stellen wollen. Unter den folgenden Links könnt ihr diese Herunterladen:

Handlungsempfehlungen DSV
Rahmenhygienerichtlinien BSV

Bei weiteren Fragen wendet euch gerne an die Geschäftsstelle des bayerischen Skiverbandes.


Umgang mit Ausbildungs- und Lizenzverlängerungen aufgrund der Corona Krise

Der BSV hat im Rahmen des Ausschuss Bildung eine Lösung zum Umgang mit Ausbildungs- und Lizenzverlängerungen aufgrund der Corona-Krise erarbeitet.

Hier eine Zusammenfassung der Beschlüsse:

1. Beschluss zur Verlängerung der Ausbildungsdauer aufgrund der Corona-Krise.
Der DSV-Ausschuss Bildung stimmt der Ausdehnung der Dauer für den Abschluss von Ausbildungen auf maximal 3 Jahre zu, wenn die Ausbildungslehrgänge aufgrund der Corona-Krise nicht durchgeführt werden konnten.

Beispiel/ Erläuterung:
Ein angehender Übungsleiter Trainer-C Breitensport hat im Herbst 2019 den ersten Ausbildungslehrgang absolviert. Er müsste somit laut Ausbildungskonzeption spätestens im Herbst 2021 alle Ausbildungsteile für den Trainer-C Breitensport abgeschlossen haben. Mit diesem Beschluss hat er aufgrund der Corona-Krise die Möglichkeit, bis zum Herbst 2022 die Ausbildung abzuschließen.

2. Beschluss zur Verlängerung von Lizenzen (DSV-Cards und DOSB-Lizenzen) aufgrund der Corona-Krise.
Der DSV-Ausschuss Bildung stimmt der Verlängerung der DSV-Cards und/oder der DOSB-Lizenzen, die bis Ende 2020 auslaufen, ohne absolvierte Fortbildung um 1 Jahr zu. Voraussetzung dafür ist, dass der/die Teilnehmer/in bereits auf einem aufgrund der Corona-Krise abgesagten Lehrgangs angemeldet war.

Beispiel/ Erläuterung:
a) Ein Übungsleiter DSV-Grundstufe hat sich für die Ausbildung zum DSV-Instructor an Ostern 2020 angemeldet. Seine DSV-Card Grundstufe läuft im Juli 2020 aus. Mit diesem Beschluss kann er seine DSV-Card bis Juli 2021 verlängern. Das heißt, er muss nicht im Herbst zusätzlich auf eine Fortbildung um seine DSV-Card zu verlängern, sondern kann dies Ostern 2021 mit dem um ein Jahr verschobenen Instructor machen.

b) Ein Übungsleiter, der sich auf eine Fortbildung, die aufgrund der Corona-Krise abgesagt wurde, angemeldet hatte, kann frei entscheiden, ob er 1. im Herbst eine Fortbildung macht und dann eine „normale“ Verlängerung erhält oder 2. im kommenden Frühjahr mit einem Jahr Verspätung die „geplante“ Fortbildung absolviert und dafür jetzt die einjährige Verlängerung aufgrund des Beschlusses beantragt.

Bei Fragen zum geplanten Vorgehen wendet euch bitte direkt an die Geschäftsstelle des Bayerischen Skiverbandes


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