Teilnahmebedingungen Lehrwesen Alpin

Allgemeine Teilnahmebedingungen  

(Stand: 22.12.2022)

1 Anmeldung 

1.1 Der/Die Teilnehmer:in (bzw. sein/ihr gesetzlicher Vertreter:in) bietet mit Lehrgangsanmeldung dem Oberpfälzer Skiverband (im Folgenden OSV genannt) verbindlich den Abschluss eines Lehrgangsteilnahmevertrages an. Die Anmeldung wird verbindlich, sobald diese online unter  ww.oberpfaelzer-skiverband.de/alpin/lehrwesen/online-anmeldung/  vor Anmeldeschluss getätigt wurde.  

Mit Annahme durch den OSV kommt der Lehrgangsteilnahmevertrag zu Stande. Voraussetzung für die Annahme ist der Eingang der Anmeldung beim OSV. Über die Annahme der Anmeldung unterrichtet der OSV den/die Teilnehmer:in durch die digitale Übermittlung einer Anmeldebestätigung per Email an die im Buchungsformular angegebene Email-Adresse des/der Teilnehmer:in. Die Annahme der Anmeldung durch den OSV erfolgt durch die Aufnahme in die Teilnehmerliste. Ist die Aufnahme in die Teilnehmerliste (z.B. aufgrund fehlender Vereinszugehörigkeit) nicht möglich, wird der/die Teilnehmer:in vom OSV informiert. 

1.2 Weicht der Inhalt dieser Bestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, worauf der/die Teilnehmer:in durch den OSV gesondert hingewiesen wird, kommt der Vertrag auf der Grundlage des neuen Angebotes zu Stande, sofern der/die Teilnehmer:in nicht innerhalb von 6 Tagen widerspricht. 

1.3 Mit der Anmeldung erklärt der/die Teilnehmer:in sein vollumfängliches und verbindliches Einverständnis mit den Allgemeinen Anmeldebedingungen des OSV.  

1.4 Der Anmeldeschluss ist von den Teilnehmer:innen einzuhalten. Nachmeldungen sind grundsätzlich nicht möglich und werden nur bei freien Kapazitäten berücksichtigt. Ein Anspruch auf die Lehrgangsteilnahme besteht nicht automatisch durch die vollständig eingegangene Anmeldung beim OSV. Lehrgänge können bereits vor Anmeldeschluss ausgebucht sein.  

2 Teilnahme und Teilnahmevoraussetzung 

2.1 Mit Anmeldung erklärt der/die Teilnehmer:in sein/ihr Einverständnis zur aktuell gültigen Prüfungs- und Ausbildungsverordnung.  

Die in der Ausschreibung genannten gesonderten Teilnahmevoraussetzungen sind verpflichtend. Werden diese Voraussetzungen vom Teilnehmer:in nicht erfüllt, kann diese:r von der Teilnahme ausgeschlossen werden. Ein Anspruch auf Rückerstattung bereits geleisteter Zahlungen besteht in diesem Fall nicht. 

2.2 Für die Teilnahme an einem Lehrgang des OSV besteht eine hundertprozentige Teilnahmepflicht an allen Tagen und Inhalten. Wenn der/die Teilnehmer:in die Gründe nicht selbst zu vertreten hat oder in besonders begründeten Fällen, kann auf Antrag eine Freistellung für maximal einen Tag gewährt werden. Dieser Fehltag ist nach Vorgabe durch den OSV bei einem vom OSV bestimmten Lehrgang nachzuholen. Erst danach gilt der entsprechende Lehrgang als absolviert. 

Bei zwei oder mehr Fehltagen, unabhängig von den Gründen, die zur Abwesenheit geführt haben, muss der gesamte Lehrgang wiederholt werden. 

2.3 Es besteht für alle Teilnehmer:innen Helmpflicht!

3 Corona-Regelungen 

3.1 Der Oberpfälzer Skiverband ist bestrebt allen Interessenten die Teilnahme an Aus- und Fortbildungen zu ermöglichen. Oberstes Ziel des OSV ist es, den Gesundheitsschutz für Teilnehmer:innen und Ausbilder:innen bestmöglich zu gewährleisten und das Infektionsrisiko so gering wie nur möglich zu halten. 

Grundlage für die Durchführung von Lehrgängen bilden daher immer die entsprechend gültigen Verordnungen und Regelungen der zuständigen Behörden in Bayern und am Ort der Lehrgangsmaßnahme. 

Jeder Teilnehmer ist selbst verantwortlich sich über die geltenden Coronabestimmungen zu informieren und sie einzuhalten. Eine Übersicht aktueller Bestimmungen gibt es z.B. hier: Informationen zu Maßnahmen rund um das Coronavirus – Bayerischer Skiverband e.V. (bsv-ski.de).

3.2 Die Auswirkungen der Covid-19 Pandemie können des Weiteren an unterschiedlichen Stellen Einfluss auf die Durchführung der Aus- und Fortbildungen im OSV haben.  

Konkrete Maßnahmen des OSV können die generelle Absage eines Lehrgangs bis hin zu Änderungen bzw. Einschränkungen bei der Durchführung von Lehrgängen bzw. einzelner Inhalte betreffen. Dies kann u.a. folgende Bereiche betreffen: 

  • Einhalten von Abstands- und Hygieneregeln  
  • Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes zu bestimmten Zeiten 
  • Empfehlung auf Fahrgemeinschaften zu verzichten 
  • Beförderung in Aufstiegsanlagen gemäß den Vorgaben des jeweiligen Betreibers 
  • Nutzung gastronomischer Einrichtungen gemäß den Vorgaben des jeweiligen Betreibers 
  • Organisatorische Anpassungen bei Lehrgangseröffnung, -ablauf und -abschluss 
  • Änderung der maximalen Anzahl an Teilnehmern pro Lehrgang 
  • Änderung der maximalen Anzahl an Teilnehmern je Ausbilder 
  • Mögliche Untersagung der Teilnahme an Apres-Ski-Veranstaltungen  
  • Bei Erklärung eines Skigebiets zum Risikogebiet durch das RKI, erfolgt die Absage des Lehrgangs  
  • Mitführen eines Mund-Nasen-Schutzes (zwingend erforderlich) 
  •  

Diese Vorgaben des OSV werden von den Ausbilder:innen und Lehrgangsleiter:innen auf deren Einhaltung kontrolliert. Die Nichtbeachtung kann zum Ausschluss von der Teilnahme am Lehrgang führen. In diesem Fall besteht seitens des/der ausgeschlossenen Teilnehmer:in kein Anspruch auf Rückerstattung oder Teil-Rückerstattung bereits geleisteter Zahlungen. Eine Lehrgangsteilnahme wird seitens des OSV bei nachgewiesener Infektion mit dem Coronavirus sowie bei vorliegenden Symptomen wie Fieber, Müdigkeit und trockener Husten verweigert – bzw. es wird untersagt, diesen Lehrgang fortzusetzen – falls die Symptome erst während des Lehrgangs auftreten.  

Der OSV sichert den Lehrgangsteilnehmer:innen zu, dass jede:r einzelne Lehrgangs-teilnehmer:in persönlich und umgehend vom Verband informiert wird, wenn er während oder nach einem Lehrgang von der Infektion eines:r anderen Teilnehmer:in mit dem Coronavirus in Kenntnis gesetzt wird.  

Die Nutzung der Corona Warn App der deutschen Bundesregierung wird empfohlen.  

4 Kosten und Zahlung 

4.1 Mit Abschluss der Anmeldung und gleichzeitiger Zustimmung der Teilnahmebedingungen wird der in der Lehrgangsausschreibung aufgeführte Betrag für die Lehrgangsdurchführung (Lehrgangsgebühr) zur Zahlung fällig.  

Die Abbuchung der Lehrgangsgebühren erfolgt nach Meldeschluss lehrgangsweise per SEPA Lastschriftmandat. 

4.2 Wird ein solches Mandat nicht erteilt bzw. geht eine Abbuchung aus bei dem/der Teilnehmer:in liegenden Gründen fehl, so besteht die Möglichkeit des Verlusts des Teilnahmeanspruchs am entsprechenden Lehrgang. 

Die im Zuge des Lehrgangs für den/die Teilnehmer:in anfallenden Nebenkosten (z.B. Liftpass, Verpflegung, Hotel, etc.) zahlt der/die Teilnehmer:in gesondert an den OSV oder den entsprechenden Dienstleister gemäß den Vorgaben aus der Ausschreibung. 

4.3 Um Kosten für alle Teilnehmer:innen so gering wie möglich zu halten werden Liftkarten teilweise durch den/die Lehrgangsleiter:in des jeweiligen Lehrgangs besorgt und bei Lehrgangsbeginn ausgehändigt. Diejenigen Teilnehmer:innen, welche bereits im Besitz einer Liftkarte sind (z. B. Jahreskarte), sollten dies im Zuge der Onlineanmeldung angeben oder in kurzfristigen Fällen mit dem/der jeweiligen Lehrgangsleiter:in abklären, damit unnötige Mehrkäufe vermieden werden. 

Die Liftkarten werden in der Regel vor Ort bar bezahlt. Liftkarten sind nicht übertragbar und werden ausschließlich an die Person ausgegeben, für die sie bestellt wurde. Beim Vermerk auf der Anmeldung, dass die Liftkarte über den OSV bezogen wird, verpflichtet sich der/die Teilnehmer:in diese abzunehmen. Die Berechtigung zu einer vergünstigten Liftkarte erfolgt nur mit einer gültigen IVSI oder ISIA-Marke/Ausweis. Ist dieser Ausweis nicht vorzeigbar bzw. ungültig, muss die Differenzgebühr vor Ort entsprechend in bar entrichtet werden. 

5 Rücktritt und Erstattung 

5.1 Der/Die Teilnehmer:in ist berechtigt jederzeit vor Kursbeginn von der Anmeldung zurückzutreten. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des schriftlichen Eingangs (Email) der Rücktrittserklärung. 

Bei Abmeldung bzw. Rücktritt des/der Teilnehmer:in bis zum Meldeschluss werden die Lehrgangsgebühren vollständig erstattet.  

Bei späterem Rücktritt des/der Teilnehmer:in aus Gründen, die der OSV nicht zu vertreten hat, greifen folgende Regelungen:

Rücktritt bis 22 Tage vor Beginn 10% der Lehrgangsgebühr
Rücktritt 21 Tage bis 7 Tage vor Beginn 30% der Lehrgangsgebühr
Rücktritt 6 Tage bis 3 Tage vor Beginn 50% der Lehrgangsgebühr
Rücktritt 2 Tage vor Beginn 80% der Lehrgangsgebühr

 

Bei Rücktritt des/der Teilnehmer:in nach Lehrgangsbeginn besteht kein Anspruch auf Erstattung bereits geleisteter Zahlungen. 

Im Falle des Nichterscheinens bzw. der verspäteten Anreise des/der Teilnehmer:in zum Lehrgang, besteht kein Anspruch auf Erstattung bereits geleisteter Zahlungen. 

5.2 Im Falle einer Abmeldung bzw. des Rücktritts durch den/die Teilnehmer:in vor Lehrgangsbeginn aus gesundheitlichen Gründen, verlangt der OSV angemessenen Ersatz für die Lehrgangsvorbereitung und für die Aufwendungen des Verbandes. Zusammen mit der Abmeldung bzw. dem Rücktritt ist dem OSV ein ärztliches Attest vorzulegen, aus dem eindeutig hervorgeht, dass gesundheitliche Gründe eine Teilnahme am gebuchten Lehrgang nicht gestatten. Die Rücktrittsgebühren errechnen sich dann wie folgt: 

Rücktritt   bis 7 Tage vor Lehrgangsbeginn: 0% der Lehrgangsgebühr 
Rücktritt 6 Tage bis 3 Tage vor Beginn:   10% der Lehrgangsgebühr 
Rücktritt 2 Tage vor Lehrgangsbeginn: 20% der Lehrgangsgebühr 

 

Legt der/die Teilnehmer:in im Zusammenhang mit seiner Abmeldung kein ärztliches Attest im Original rechtzeitig vor, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung bereits geleisteter Zahlungen. 

Muss der/die Teilnehmer:in aus gesundheitlichen Gründen oder auch aus Gründen, die der OSV nicht zu vertreten hat, die Teilnahme am Lehrgang abbrechen, besteht kein Anspruch auf Ersatz bereits geleisteter Zahlungen. 

5.3 Zusätzlich fallen bei Übernachtungen die jeweiligen Stornogebühren des Hotels an. Diese werden dem/der Teilnehmer:in in Rechnung gestellt. Hier verweisen wir auf die Geschäftsbedingungen des jeweiligen Lehrgangshotels. 

Um das finanzielle Risiko für die Teilnehmer:innen, im Falle eines Lehrgangsrücktritts bei Lehrgängen des OSV, möglichst gering zu halten, empfiehlt sich der Abschluss einer Reiserücktrittskosten- bzw. Reiseabbruchversicherung. 

6 Rücktritt durch den OSV 

6.1 Der Oberpfälzer Skiverband behält sich vor einen Lehrgang ohne Einhaltung einer Frist abzusagen, zeitlich zu verschieben oder an einen anderen Lehrgangsort zu verlegen, wenn 

  • schlechte Schnee- bzw. Witterungsverhältnisse eine reguläre Lehrgangsdurchführung unter Berücksichtigung der fachlichen Zielsetzung nicht erlauben. 
  • die Durchführung des Lehrgangs für den OSV nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten deshalb nicht zumutbar ist, weil die im Falle einer Durchführung entstehenden Kosten eine Überschreitung der wirtschaftlichen Obergrenze, bezogen auf den Lehrgang, bedeuten würde. 

Im Falle einer Absage durch den OSV, erfolgt eine Erstattung der Lehrgangsgebühren in vollem Umfang. Im Falle einer Lehrgangsabsage während eines laufenden Lehrgangs werden die anteiligen Lehrgangsgebühren zurückerstattet. 

6.2 Der OSV kann auch einzelne:n Teilnehmer:innen gegenüber den Rücktritt erklären, sofern dafür ein wichtiger Grund vorliegt, bzw. dem OSV die Lehrgangsteilnahme des jeweiligen Teilnehmers nicht zumutbar ist. In diesen Fällen findet keine Rückerstattung bereits gezahlter Leistungen statt. 

7 Teilnahmebestätigung 

7.1 Am Ende eines Lehrgangs kann auf Wunsch des/der Teilnehmer:in eine Lehrgangsteilnahmebestätigung ausgestellt werden. 

7.2 Bei Ausbildungslehrgängen wird eine Bestätigung der Teilnahme ausgestellt. Zudem erhalten Teilnehmer:innen an Prüfungslehrgängen ein Prüfungszeugnis, welches als Bestätigung der Teilnahme gilt. 

7.3 Bei Fortbildungs- und Prüfungslehrgängen werden die Daten der Teilnehmer:innen automatisch durch den OSV an den BSV sowie an den DSV-Cardservice übermittelt. 

8 Leistungs- und Preisänderungen 

Preisänderungen betreffen hauptsächlich Hotel und Liftkosten, welche sich saisonal ändern können. In Ausnahmefällen können jedoch auch die Lehrgangsgebühren dadurch betroffen sein. 

Änderungen und Abweichungen einzelner Leistungen hinsichtlich des Lehrganges von dem vereinbarten Inhalt, die nach Vertragsschluss notwendig waren und die vom OSV nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind. 

9 Haftungsausschluss 

Jede:r Teilnehmer:in nimmt auf eigenes Risiko am Lehrgang teil. Der OSV haftet nicht für Unfälle, die in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Lehrgang bzw. dessen Durchführung stehen, soweit sie nicht vom OSV oder seinen Leistungsträgern verschuldet sind. Weiterhin haftet der OSV nur für die ordnungsgemäße Durchführung des Lehrgangs. Eine weitergehende Haftung des OSV besteht nicht. Für einen ausreichenden Versicherungsschutz ist jede:r Teilnehmer:in selbst verantwortlich. 

10 Foto- und Filmaufnahmen 

Mit der Anmeldung gibt der/die Teilnehmer:in sein/ihr Einverständnis, dass Fotos von dem/der Teilnehmer:in, die im Zusammenhang mit der gebuchten Lehrgangsmaßnahme stehen, im Internet, Sozialen Medien, Printmedien usw. veröffentlicht werden dürfen. 

11 Fahrgemeinschaften 

Im Sinne einer ökologisch nachhaltigen Durchführung unserer Lehrgangsmaßnahmen möchten wir Euch dazu motivieren, Fahrgemeinschaften zu bilden, bzw. die Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln vorzunehmen. Zur Organisation von Fahrgemeinschaften, bzw. den Kauf von Gemeinschaftstickets für öffentliche Verkehrsmittel, ist eine Weiterleitung von Kontaktdaten (Name, Adresse, Mail-Adresse, Telefonnummer) ca. 10 Tage vor Lehrgangsbeginn vorgesehen. Sofern die Weitergabe persönlicher Daten nicht gewünscht ist, bitten wir um eine kurze Information diesbezüglich an den/die Lehrgangsleiter:in im Zuge der Lehrgangsanmeldung bzw. bis spätestens 20 Tage vor Lehrgangsbeginn telefonisch oder per Email. 

12 Salvatorische Klausel  

Sollte einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein bzw. werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. 

An Stelle der unwirksamen Bestimmungen treten diejenigen wirksamen Bestimmung-en, die der verfolgten Zielsetzung der Vertragsparteien am nächsten kommen. Gleiches gilt auch für den Fall, dass sich die Teilnahmebedingungen als lückenhaft erweisen.


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