Umgang mit Ausbildungs- und Lizenzverlängerungen aufgrund der Corona Krise

Der BSV hat im Rahmen des Ausschuss Bildung eine Lösung zum Umgang mit Ausbildungs- und Lizenzverlängerungen aufgrund der Corona-Krise erarbeitet.

Hier eine Zusammenfassung der Beschlüsse:

1. Beschluss zur Verlängerung der Ausbildungsdauer aufgrund der Corona-Krise.
Der DSV-Ausschuss Bildung stimmt der Ausdehnung der Dauer für den Abschluss von Ausbildungen auf maximal 3 Jahre zu, wenn die Ausbildungslehrgänge aufgrund der Corona-Krise nicht durchgeführt werden konnten.

Beispiel/ Erläuterung:
Ein angehender Übungsleiter Trainer-C Breitensport hat im Herbst 2019 den ersten Ausbildungslehrgang absolviert. Er müsste somit laut Ausbildungskonzeption spätestens im Herbst 2021 alle Ausbildungsteile für den Trainer-C Breitensport abgeschlossen haben. Mit diesem Beschluss hat er aufgrund der Corona-Krise die Möglichkeit, bis zum Herbst 2022 die Ausbildung abzuschließen.

2. Beschluss zur Verlängerung von Lizenzen (DSV-Cards und DOSB-Lizenzen) aufgrund der Corona-Krise.
Der DSV-Ausschuss Bildung stimmt der Verlängerung der DSV-Cards und/oder der DOSB-Lizenzen, die bis Ende 2020 auslaufen, ohne absolvierte Fortbildung um 1 Jahr zu. Voraussetzung dafür ist, dass der/die Teilnehmer/in bereits auf einem aufgrund der Corona-Krise abgesagten Lehrgangs angemeldet war.

Beispiel/ Erläuterung:
a) Ein Übungsleiter DSV-Grundstufe hat sich für die Ausbildung zum DSV-Instructor an Ostern 2020 angemeldet. Seine DSV-Card Grundstufe läuft im Juli 2020 aus. Mit diesem Beschluss kann er seine DSV-Card bis Juli 2021 verlängern. Das heißt, er muss nicht im Herbst zusätzlich auf eine Fortbildung um seine DSV-Card zu verlängern, sondern kann dies Ostern 2021 mit dem um ein Jahr verschobenen Instructor machen.

b) Ein Übungsleiter, der sich auf eine Fortbildung, die aufgrund der Corona-Krise abgesagt wurde, angemeldet hatte, kann frei entscheiden, ob er 1. im Herbst eine Fortbildung macht und dann eine „normale“ Verlängerung erhält oder 2. im kommenden Frühjahr mit einem Jahr Verspätung die „geplante“ Fortbildung absolviert und dafür jetzt die einjährige Verlängerung aufgrund des Beschlusses beantragt.

Bei Fragen zum geplanten Vorgehen wendet euch bitte direkt an die Geschäftsstelle des Bayerischen Skiverbandes


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